New Dezember 2023

Lieber Freund des Flugplatzes Puimoisson!

Ab dem Beginn des Jahres 2024 treten auch in der Provence die europäischen Sicherheitsregeln für Flugplätze in Kraft, in unserem Bereich, den Alpes Haute Provence, gelten diese neuen Regeln nur für St Auban, Barcelonette, Sisteron und Puimoisson.
Es sind reine Sicherheitsvorschriften für Personen und Fahrzeuge am Flugplatz.
Diese Vorschriften betreffen nicht den Flugbetrieb sondern nur die Personen und Fahrzeuge, die sich am Flugplatz aufhalten.

Was ändert sich?
Für Sie als Gast eigentlich fast nichts, praktisch alles war schon vorher von verschiedenen Seiten so vorgeschrieben.
Neu ist nur, dass es jetzt neben der Autovignette auch einen persönlichen Ausweis für die Zutrittsberechtigung gibt und dass die Vorschriften jetzt von der Präfektur zusammengefasst und erlassen wurden und dass die CVVP jetzt die persönlichen Daten der Zutrittsberechtigten an die Präfektur melden muss.
Die CVVP ist seit je her von der Durchsetzungspflicht und jetzt auch von der Meldepflicht betroffen.
Unser Anmeldeportal ist jetzt wegen der neuen Forderungen zweigeteilt- einmal für fliegende Gäste, das sind Piloten, Flugschüler und Passagiere, zweitens für nicht fliegende Begleiter, die aber am Flugplatz eigenständig, zum Beispiel als Starthelfer, tätig sind.

Hier eine kleine, nicht vollständige Übersicht der wichtigsten Punkte:
Jeder, auch alle nicht fliegenden Begleiter, die den Flugplatz betreten, müssen im CVVP Portal registriert sein, dort den präfektoralen Erlass und alle anderen Flugplatzregeln im gültigen französischen Original lesen und akzeptieren, ( die Übersetzungen dienen nur zur Information ohne rechtlichen Bezug).
Dies gilt als Selbstbriefing für Zutrittsberechtigte.
Nach der Bestätigung können die persönlichen Ausweise sowie die Autovignetten selbst ausgedruckt werden.
Die CVVP führt vorschriftsgemäß und automatisiert Listen der Berechtigten und leitet diese aktuellen Listen mit den persönlichen Daten der Berechtigten in Echtzeit an die Behörden weiter.
Als Inhaber einer Zugangsberechtigung dürfen Sie andere Personen auf den Flugplatz mitnehmen, sind aber für diese Ihre Begleiter verantwortlich.

Kinder unter 14 Jahren sind am Flugplatz nur mit einem verantwortlichen Berechtigten erlaubt, Jugendliche ab 14 Jahren können Berechtigte sein.
Hunde sind am Flugplatz nur erlaubt wenn sie eine Flugreise antreten und in einem Käfig sind.
Die Ausweise müssen an der Person getragen aber nicht sichtbar angesteckt werden, die Fahrgenehmigungen müssen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.

Die Aufsichtsbehörden kontrollieren unseren Flugplatz mehrmals jährlich und die Strafen sind empfindlich.
Auch die CVVP ist verpflichtet zu kontrollieren, Zuwiderhandelnde wegen Luftverkehrsgefährdung anzuzeigen und vom Platz zu weisen. Bei mehrfachen Verstößen droht uns im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung unseres Flugplatzes eine Einzäunung und Schranken am Platz – so wie es jetzt schon auf anderen Plätzen ist.
Deshalb wird die CVVP zum Selbstschutz alles was möglich ist unternehmen, um diese Vorschriften durchzusetzen.
Personen ohne Briefing und ohne Ausweis wrd er Zutritt nicht erlaubt. Der Flugplatz ist aufgeteilt in die Luftseite Piste, Taxiways, Parkings – Zutritt nur für Berechtigte - und Landseite ( Restaurand/Grill, Campingplatz, REME–auch die Landseite unter der Verfügung der CVVP).
Wegen der fehlenden mechanischen oder räumlichen Trennung müssen auch die Campinggäste und die Bewohner der Chalets, auch die der REME gebrieft sein und einen Ausweis tragen.

In Kurzform:
1.) Jede Person die den Flugplatz und Campingplatz betritt, braucht vor dem ersten Schritt auf das Gelände ein Sicherheitsbriefing (Bei uns: Selbstbriefing online im CVVP Portal ) und einen Zugangsausweis ( bei uns zum selbst ausdrucken).
Der Ausweis muss an der Person sein, muss aber nicht sichtbar getragen werden. Autos müssen die Fahrerlaubnis sichtbar an der Windschutzscheibe haben.

2.) Jeder Inhaber eines solchen Ausweises darf andere Personen, die sich in seiner unmittelbaren Nähe aufhalten, mit auf das Gelände nehmen, haftet aber dann für diese.
Kinder unter 14 Jahren sind nur in unmittelbarer Begleitung eines Berechtigten erlaubt.

3.) Personen über 14 Jahren können Berechtigte werden.

4.) Der Aufenthalt am Flugplatz ist nur erlaubt, wenn es dafür einen Grund gibt.

5.) Hunde oder andere Tiere sind am Flugplatz verboten, auch wenn sie angeleint sind. (Nur erlaubt, falls der Hund einen Flug antritt und in einer Hundebox ist / Blindenhunde an der Leine sind.

6.) Mit der Anmeldung bei uns erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten automatisch an Behörden weitergeleitet werden.

7.) Ein persönliches Sicherheitsbriefing und der manuelle Ausdruck der Vignetten ist wegen der von uns zu führenden automatischen Listen nicht möglich.

8.) Mit dem online – vorab Briefing und dem Selbstausdruck im Anmeldeportal ist das System für jeden so einfach und zeitsparend wie nur möglich. Bitte nutzen sie das System vor Saisonbegin. Ein Einzelbriefing dieser Sicherheitsvorschriften ist nicht möglich.

9.) Ein Beispiel zur Klarstellung: die Begleitung, die Starthilfe macht, nach dem Start das Auto weg fährt usw. muss die Berechtigung zum Betreten des Platzes haben, das Auto muss die gut sichtbar an der Windschutzscheibe befestigte Fahrgenehmigung haben! Jede Person muss im Portal der CVVP angemeldet sowie gebrieft sein und den Ausweis bei sich / am Auto haben um zum Betreten / Befahren des Flugplatzes berechtigt zu sein!

10.) Bitte scannen Sie Ihre Ausweise und speichern Sie diese auf Ihrem Mobiltelefon - im Falle einer Kontrolle ist das hilfreich. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit